Aktien-Gewinne auf Kinder übertragen und Steuern sparen

Schnuller, volle Windel und schon ein dickes Aktiendepot, so schnell kann es gehen. Gerade erst auf der Welt, ist das Baby bereits Aktionär mit Sparplan. Warum auch nicht? Aus steuerlicher Sicht ist dies durchaus interessant.

Niemand zahlt gerne Steuern und schon gar nicht, wenn man sieht, wofür das Geld alles ausgegeben, oder besser gesagt, von unseren Politikern verbrannt wird. Da freut man sich über jeden Euro, den man sparen kann. Es sind die einfachen Kleinigkeiten, mit denen man schnell viel erreich kann.

Wer schon etwas länger an der Börse dabei ist, wird sicherlich auch Dividenden erhalten. Mit jedem Jahr werden die Dividendenerträge mehr, was natürlich sehr schön ist. Für Singles beträgt der Sparerpauschbetrag 801 Euro, bei Ehepaaren 1.602 Euro.

Derzeit müssen auf Dividenden 25 Prozent Abgeltungssteuer plus 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag bezahlt werden, zusammen 26,375 Prozent. Wer in der Kirche ist, zahlt noch Kirchensteuer. Austreten wäre in diesem Fall auch eine weitere einfache Lösung.

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Was viele oft vergessen ist, dass die eigenen Kinder oder Enkelkinder auch einen Sparerpauschbetrag in Höhe von 801 Euro besitzen. Man muss nur einen Freistellungsauftrag bei der Bank bzw. Broker stellen.

Es gibt aber auch noch einen Grundfreibetrag in Höhe von 9.408 Euro (Stand 2020) und einen Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36 Euro. Wenn man dies alles ausnutzt, kann dies jährlich über 2.600 Euro Steuern sparen.

Dividenden, Zinsen und andere Kapitaleinkünfte, wozu auch Gewinne aus der Veräußerung von nach 2008 erworbenen Wertpapieren gehören, sind bis zu einer Höhe von 10.245 Euro steuerfrei.

Steuerfreibeträge für Kinder zahlen sich durchaus aus. Allerdings muss einem klar sein, in dem Moment, wo man Aktien auf die Kinder überträgt, sind die Kinder der neue Eigentümer und die Dividenden sind ihre. Für Kinder gibt es bei Banken auch sogenannte Junior-Depots. Auf dieses überträgt man die Aktien dann. Das Depot muss auf das Kind laufen.

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Beachte die Schenkungsfreigrenze. Von einem Elternteil auf das Kind liegt diese bei aktuell 400.000 Euro innerhalb von 10 Jahren.

Du musst allerdings in diesem Fall auch einige Nachteile berücksichtigen. Es kann sein, dass das Kind dann später beim Studium kein BAföG bekommt oder es bei der gesetzlichen Krankenversicherung eigene Beiträge zahlen muss.

Dies ist keine Steuerberatung, frag deinen Steuerberater für mehr Details. Dies ist nur meine Meinung.

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