Quellensteuer in Italien zurückfordern – Antrag auf Rückerstattung der italienischen Quellensteuer
Die Rückerstattung der Quellensteuer für italienische Dividenden ist nicht besonders kompliziert, allerdings brauchst du viel Geduld mit den Italienern. Du musst nur ein Formular ausfüllen und absenden, das war es schon.
Wie hoch ist die italienische Quellensteuer auf Dividenden?
Die Quellensteuer in Italien beträgt 26 Prozent auf Dividenden. Deine Bank rechnet dir aufgrund des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) zwischen Deutschland und Italien aber nur 15 Prozent an, dies bedeutet, dass das italienische Finanzamt 11 Prozent zu viel kassiert.
Bei weniger Euro kann man darüber nachdenken, ob der Aufwand überhaupt lohnt, bei größeren Beträgen sollte man auf jeden Fall einen Antrag auf Rückerstattung der Quellensteuer in Italien stellen. Man muss denen nichts schenken, einem Finanzamt sowieso nicht.
Deutschland hat mit über 80 Staaten Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) abgeschlossen. In diesen Abkommen ist geregelt, mit wie viel Prozent die ausländische Abgabe auf die Abgeltungssteuer angerechnet werden kann. Meistens sind es die 15 Prozent. Leider behalten einige Länder mehr ein, wie auch Spanien.
Wenn du Dividenden aus anderen Ländern erhältst, wo dir auch zu viel Quellensteuer abgezogen wird, dann solltest du dieses Geld auch beim jeweiligen Finanzamt des Landes zurückfordern.
Antrag auf Rückerstattung der Quellensteuer für Dividenden in Italien
Das fünfseitige englischsprachige Formular für die Rückerstattung der italienischen Quellensteuer auf Dividenden kannst du hier herunterladen:
Im Falle von Rückerstattungsansprüchen müssen Steuerzahler den Antrag innerhalb von 48 Monaten ab dem Datum, an dem die Quellensteuer gezahlt oder einbehalten wurde, einreichen und an folgende Adresse senden:
Agenzia delle Entrate – Centro Operativo di Pescara – via Rio Sparto, 21 65129 Pescara, Italia, Fax: 08552145
Email: cop.pescara.rimborsinonresidenti@agenziaentrate.it
Du solltest aber Geduld mitbringen. Es zwei bis vier Jahre dauern, bis dein Geld auf deinem Konto ist. Dein Rückerstattungsbetrag wird natürlich nicht verzinst. Gelegentlich kommt es auch einmal vor, dass dein Antrag abhandenkommt.
Unter diesem Link kannst du beim italienischen Finanzamt noch einmal alles nachlesen:
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Hallo,
danke für die hilfreiche Anleitung!
Ich hätte aber noch ein paar Fragen: In deinem Blog ist nur die Rede von Rückerstattung, allerdings gibt es im italienischen Formular auch den Punkt “exemption”, der vermutlich eine Vorabbefreiung ist. Hast du Erfahrungen damit? Kann man die Erstattung (für vergangene Zahlungen) und die Befreiung (für die Zukunft) gleichzeitig mit einem Formular beantragen? Wie lange gilt die Befreiung? Muss man in beiden Fällen Gebühren bezahlen?
Hallo Arne,
diese Fragen kann ich dir leider nicht beantworten, ich besitze keine italienischen Aktien. Schick denen doch einfach ein Mail und frag, die können dir das bestimmt sagen.
LG Klaus